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PRESSEMITTEILUNGEN

Fahrkartenverkauf im Zug wird eingestellt

Fahrkartenverkauf im Zug wird eingestellt

Pro Bahn befürchtet eine massive Diskriminierung ehrlicher Fahrgäste

Die von der Deutschen Bahn für den 1. Juni geplante Einstellung des Fahrkartenverkaufs in den Thüringer Nahverkehrszügen wird vom Fahrgastverband Pro Bahn scharf kritisiert. Von diesem Tag an müssen Fahrscheine im Vorverkauf oder bei Fahrtantritt im Zug am Automaten erworben werden. Nur dort, wo keine Möglichkeit besteht, Tickets im Vorverkauf zu erwerben, kann der Fahrschein beim Zugbegleiter nachgelöst werden, so die Deutsche Bahn in einer Presseinformation vom 15. April.

Dem gemeinnützigen Verband Pro Bahn liegen aus anderen Bundesländern einige Hundert Beschwerden von Fahrgästen vor, die über ungerechtfertigte Behandlung durch Kontrollpersonal und über unberechtigte Forderungen nach Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgelts berichten. Die dort gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die von der Deutschen Bahn jetzt auch für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgesetzte Regelung zu einer massiven Diskriminierung ehrlicher Fahrgäste führt. Wer an einen defekten Automaten, einen Automaten ohne Wechselgeld oder einen Automaten gerät, der die Annahme gültiger Scheine oder Münzen ohne erkennbaren Grund verweigert, muss nun damit rechnen, als Schwarzfahrer abgestempelt zu werden. Mehr noch: Pro Bahn hat den Nachweis, dass die Deutschen Bahn Kundendaten speichert und beim zweiten Mal eine kulante Regelung ablehnt.

In diesem Zusammenhang weist Pro Bahn auf die Rechte der Fahrgäste hin, die sich aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und der Eisenbahn-Verkehrsordnung ergeben: Die Deutsche Bahn hat eine Beförderungspflicht und muss, solange die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, eine Fahrkarte verkaufen. Dieses Recht des Fahrgastes besteht bis 5 Minuten vor Fahrtantritt. Der Kunde hat weiterhin das Recht, mit allen gesetzlichen, von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Zahlungsmitteln zu bezahlen, wobei die Annahme großer Scheine eingeschränkt sein kann. Kommt es doch dazu, dass der Automat defekt ist, kein Wechselgeld hat oder passendes Geld nicht annimmt, dann liegt die Beweislast bei der Bahn: sie hat die Beförderungspflicht und muss nachweisen, dass sie dem Fahrgast ermöglicht hat, eine Fahrkarte zu kaufen, und zwar zu den gesetzlichen Bedingungen. Die Aufstellung eines Automaten genügt nicht, wenn dieser die Anforderungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung nicht erfüllt. Die Deutsche Bahn behauptet zwar, dass ihre Automaten elektronisch auf Defekte überwacht würden. Tatsächlich kann die Fernüberwachung nach Pro Bahn vorliegenden Informationen aber nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Defekte erkennen.

Pro Bahn empfiehlt allen Fahrgästen, die an den Hürden der Automaten gescheitert sind, und nicht rechtzeitig vor Fahrtantritt einen Fahrschein erwerben konnten: Suchen Sie sich Personen, die den mangelhaften Automaten bezeugen können, rufen Sie bei der Automaten-Hotline an, melden Sie sich sofort beim Zugbegleiter, bleiben Sie sachlich auch bei ungerechtfertigter Behandlung: wenn das Kontrollpersonal ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ ausstellt, sollte der Fahrgast nur den normalen Fahrpreis überweisen. Falls die Deutsche Bahn mehr als den gewöhnlichen Fahrpreis fordert, muss sie ihre Berechtigung vor einem Gericht im Streitfall nachweisen. Betroffene Fahrgäste wenden sich am besten an Pro Bahn im Internet unter www.fahrgast-rechte.de.


Informationen zu Pro Bahn

Pro Bahn ist ein gemeinnütziger Verbraucherverband für die Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel wie Bahn und Bus. Er ist bundesweit tätig und als Bundesverband mit Landes- und Regionalverbänden organisiert. Zurzeit hat Pro Bahn über 5.000 Mitglieder. Fahrgäste können sich bei Problemen oder mit Vorschlägen an den Kummerkasten unter www.pro-bahn.de wenden.



Hintergrundinformationen

Generalangriff auf ehrliche Fahrgäste: Deutsche Bahn stoppt Fahrkartenverkauf in Nahverkehrszügen
http://www.pro-bahn.de/pbz/articles/109_angriff.pdf

Stellungnahme zu einer Erhöhung des „Erhöhten Beförderungsentgelts“
http://www.pro-bahn.de/disk/ebe_070731.pdf

Rückfragen bitte an Bernd Schlosser (Vorsitzender), Tel.: 036963-20040, E-Mail: b.schlosser@thueringen.pro-bahn.de
v.i.S.d.P.: Michael Grübsch

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